12e5b6d6dSopenharmony_ciUniversal Declaration of Human Rights - German, Standard (1996) 22e5b6d6dSopenharmony_ci© 1996 – 2007 The Office of the High Commissioner for Human Rights 32e5b6d6dSopenharmony_ciThis plain text version prepared by the “UDHR in Unicode” 42e5b6d6dSopenharmony_ciproject, http://www.unicode.org/udhr. 52e5b6d6dSopenharmony_ci--- 62e5b6d6dSopenharmony_ci 72e5b6d6dSopenharmony_ciDie Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 82e5b6d6dSopenharmony_ci Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 92e5b6d6dSopenharmony_ci 102e5b6d6dSopenharmony_ci Präambel 112e5b6d6dSopenharmony_ci Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, 122e5b6d6dSopenharmony_ci da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, 132e5b6d6dSopenharmony_ci da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, 142e5b6d6dSopenharmony_ci da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, 152e5b6d6dSopenharmony_ci da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, 162e5b6d6dSopenharmony_ci da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, 172e5b6d6dSopenharmony_ci da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, 182e5b6d6dSopenharmony_ci verkündet die Generalversammlung 192e5b6d6dSopenharmony_ci diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. 202e5b6d6dSopenharmony_ci 212e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 1 222e5b6d6dSopenharmony_ci Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. 232e5b6d6dSopenharmony_ci 242e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 2 252e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. 262e5b6d6dSopenharmony_ci Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig, ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. 272e5b6d6dSopenharmony_ci 282e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 3 292e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. 302e5b6d6dSopenharmony_ci 312e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 4 322e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. 332e5b6d6dSopenharmony_ci 342e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 5 352e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. 362e5b6d6dSopenharmony_ci 372e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 6 382e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. 392e5b6d6dSopenharmony_ci 402e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 7 412e5b6d6dSopenharmony_ci Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. 422e5b6d6dSopenharmony_ci 432e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 8 442e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. 452e5b6d6dSopenharmony_ci 462e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 9 472e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. 482e5b6d6dSopenharmony_ci 492e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 10 502e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. 512e5b6d6dSopenharmony_ci 522e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 11 532e5b6d6dSopenharmony_ci 542e5b6d6dSopenharmony_ci 552e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. 562e5b6d6dSopenharmony_ci 572e5b6d6dSopenharmony_ci 582e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. 592e5b6d6dSopenharmony_ci 602e5b6d6dSopenharmony_ci 612e5b6d6dSopenharmony_ci 622e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 12 632e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. 642e5b6d6dSopenharmony_ci 652e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 13 662e5b6d6dSopenharmony_ci 672e5b6d6dSopenharmony_ci 682e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 692e5b6d6dSopenharmony_ci 702e5b6d6dSopenharmony_ci 712e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. 722e5b6d6dSopenharmony_ci 732e5b6d6dSopenharmony_ci 742e5b6d6dSopenharmony_ci 752e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 14 762e5b6d6dSopenharmony_ci 772e5b6d6dSopenharmony_ci 782e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. 792e5b6d6dSopenharmony_ci 802e5b6d6dSopenharmony_ci 812e5b6d6dSopenharmony_ci Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. 822e5b6d6dSopenharmony_ci 832e5b6d6dSopenharmony_ci 842e5b6d6dSopenharmony_ci 852e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 15 862e5b6d6dSopenharmony_ci 872e5b6d6dSopenharmony_ci 882e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 892e5b6d6dSopenharmony_ci 902e5b6d6dSopenharmony_ci 912e5b6d6dSopenharmony_ci Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. 922e5b6d6dSopenharmony_ci 932e5b6d6dSopenharmony_ci 942e5b6d6dSopenharmony_ci 952e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 16 962e5b6d6dSopenharmony_ci 972e5b6d6dSopenharmony_ci 982e5b6d6dSopenharmony_ci Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 992e5b6d6dSopenharmony_ci 1002e5b6d6dSopenharmony_ci 1012e5b6d6dSopenharmony_ci Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. 1022e5b6d6dSopenharmony_ci 1032e5b6d6dSopenharmony_ci 1042e5b6d6dSopenharmony_ci Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. 1052e5b6d6dSopenharmony_ci 1062e5b6d6dSopenharmony_ci 1072e5b6d6dSopenharmony_ci 1082e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 17 1092e5b6d6dSopenharmony_ci 1102e5b6d6dSopenharmony_ci 1112e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. 1122e5b6d6dSopenharmony_ci 1132e5b6d6dSopenharmony_ci 1142e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. 1152e5b6d6dSopenharmony_ci 1162e5b6d6dSopenharmony_ci 1172e5b6d6dSopenharmony_ci 1182e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 18 1192e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. 1202e5b6d6dSopenharmony_ci 1212e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 19 1222e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. 1232e5b6d6dSopenharmony_ci 1242e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 20 1252e5b6d6dSopenharmony_ci 1262e5b6d6dSopenharmony_ci 1272e5b6d6dSopenharmony_ci Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 1282e5b6d6dSopenharmony_ci 1292e5b6d6dSopenharmony_ci 1302e5b6d6dSopenharmony_ci Niemand darf gezwungen werden einer Vereinigung anzugehören. 1312e5b6d6dSopenharmony_ci 1322e5b6d6dSopenharmony_ci 1332e5b6d6dSopenharmony_ci 1342e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 21 1352e5b6d6dSopenharmony_ci 1362e5b6d6dSopenharmony_ci 1372e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. 1382e5b6d6dSopenharmony_ci 1392e5b6d6dSopenharmony_ci 1402e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. 1412e5b6d6dSopenharmony_ci 1422e5b6d6dSopenharmony_ci 1432e5b6d6dSopenharmony_ci Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. 1442e5b6d6dSopenharmony_ci 1452e5b6d6dSopenharmony_ci 1462e5b6d6dSopenharmony_ci 1472e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 22 1482e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. 1492e5b6d6dSopenharmony_ci 1502e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 23 1512e5b6d6dSopenharmony_ci 1522e5b6d6dSopenharmony_ci 1532e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 1542e5b6d6dSopenharmony_ci 1552e5b6d6dSopenharmony_ci 1562e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 1572e5b6d6dSopenharmony_ci 1582e5b6d6dSopenharmony_ci 1592e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. 1602e5b6d6dSopenharmony_ci 1612e5b6d6dSopenharmony_ci 1622e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. 1632e5b6d6dSopenharmony_ci 1642e5b6d6dSopenharmony_ci 1652e5b6d6dSopenharmony_ci 1662e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 24 1672e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. 1682e5b6d6dSopenharmony_ci 1692e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 25 1702e5b6d6dSopenharmony_ci 1712e5b6d6dSopenharmony_ci 1722e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung und notwendiger sozialer Leistungen gewährleistet, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 1732e5b6d6dSopenharmony_ci 1742e5b6d6dSopenharmony_ci 1752e5b6d6dSopenharmony_ci Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. 1762e5b6d6dSopenharmony_ci 1772e5b6d6dSopenharmony_ci 1782e5b6d6dSopenharmony_ci 1792e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 26 1802e5b6d6dSopenharmony_ci 1812e5b6d6dSopenharmony_ci 1822e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 1832e5b6d6dSopenharmony_ci 1842e5b6d6dSopenharmony_ci 1852e5b6d6dSopenharmony_ci Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 1862e5b6d6dSopenharmony_ci 1872e5b6d6dSopenharmony_ci 1882e5b6d6dSopenharmony_ci Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. 1892e5b6d6dSopenharmony_ci 1902e5b6d6dSopenharmony_ci 1912e5b6d6dSopenharmony_ci 1922e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 27 1932e5b6d6dSopenharmony_ci 1942e5b6d6dSopenharmony_ci 1952e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. 1962e5b6d6dSopenharmony_ci 1972e5b6d6dSopenharmony_ci 1982e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. 1992e5b6d6dSopenharmony_ci 2002e5b6d6dSopenharmony_ci 2012e5b6d6dSopenharmony_ci 2022e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 28 2032e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. 2042e5b6d6dSopenharmony_ci 2052e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 29 2062e5b6d6dSopenharmony_ci 2072e5b6d6dSopenharmony_ci 2082e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. 2092e5b6d6dSopenharmony_ci 2102e5b6d6dSopenharmony_ci 2112e5b6d6dSopenharmony_ci Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 2122e5b6d6dSopenharmony_ci 2132e5b6d6dSopenharmony_ci 2142e5b6d6dSopenharmony_ci Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. 2152e5b6d6dSopenharmony_ci 2162e5b6d6dSopenharmony_ci 2172e5b6d6dSopenharmony_ci 2182e5b6d6dSopenharmony_ci Artikel 30 2192e5b6d6dSopenharmony_ci Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. 2202e5b6d6dSopenharmony_ci